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Fragen und Antworten
GOSU steht für die «gemeinsame Oberstufe Unterklettgau» von Hallau, Neunkirch, Wilchingen und den Anschlussgemeinden Gächlingen, Oberhallau, Siblingen und Trasadingen.
Am 17. September 2021 haben die Gemeindeversammlungen der drei Verbandsgemeinden Hallau, Neunkirch und Wilchingen der Gründung des Zweckverbandes GOSU mit grossem Mehr zugestimmt.
Folgende Meilensteine wurde mit dem «JA» als Aufgaben für den Zweckverband definiert:
- Entwicklung eines didaktischen und pädagogischen Konzepts für die neue Oberstufe, gemeinsam durch die Verbandsschulleitung und die Lehrpersonen.
- Planung der Zusammenführung der drei Schulkreise in den neuen gemeinsamen Schulkreis Unterklettgau auf den Start des Schuljahres 2023/2024. Eine Organisation – drei Standorte.
- Planung des Neubauprojektes für das neue, gemeinsame Oberstufenschulhaus und eine zugehörige Doppelturnhalle in Neunkirch sowie die Erarbeitung der entsprechenden Kreditvorlage zuhanden der Gemeindeversammlungen der drei Verbandsgemeinden.
Übergangsphase Schulbetrieb: 3 Standorte – 1 Schulkreis
Der neue Schulkreis gilt seit August 2023. Er wurde durch den Regierungsrat genehmigt und trat unabhängig vom Entscheid zum Bauprojekt und/oder von der Dauer der Baurealisierung in Kraft.
Der Schulstart am gemeinsamen Standort Neunkirch ist im August 2026.
In der Übergangsphase vom Schuljahr 2023/24 bis zum Start des Schuljahres 2026/27 wird an den bisherigen Standorten unterrichtet. Übergeordnete Strukturen und Abläufe, wie zum Beispiel eine gemeinsame IT-Infrastruktur, wurden bereits zusammengeführt.
«Sekundarstufe I» ist der Begriff für die obligatorische Schulzeit nach der 6. Klasse der Primarschule. Andere Begriffe dafür sind «3. Zyklus», «Oberstufe» oder «Orientierungsstufe». Die Sekundarstufe I umfasst im Kanton Schaffhausen meist die Realschule (Real) und die Sekundarschule (Sek).
Die GOSU wird von einer Verbandsschulleitung mit entsprechenden Kompetenzen geführt. Nur so kann eine professionelle und stabile Führung der gesamten Oberstufe sichergestellt werden.
Die Verbandsschulleitung führt die Schule im operativen Bereich nach den von der Verbandsschulbehörde vorgegebenen Zielen. Die Verbandsschulbehörde ist strategisch und nicht operativ tätig.
Die maximalen Klassengrössen bestehen bereits heute und sind vom Kanton vorgegeben. Die Möglichkeiten zur Förderung des Einzelnen wird durch die Einführung der Begabungs- und Begabtenförderung und die weiterhin integrative Schulform gegenüber heute noch verbessert. Der grössere Schulverband ermöglicht einen intensiven Austausch unter den Lehrpersonen. So wird die Qualität des Unterrichts gesteigert.
Zu den Fahrtkosten der Lernenden gibt es eine gesetzliche Grundlage. In Artikel 82 des Schaffhauser Schulgesetztes steht: «Die Fahrtkosten, die sich durch die Bildung von Schulkreisen für die Schüler der Primarschule und der Orientierungsschule ergeben, werden von der Wohngemeinde übernommen.». Bei Rückfragen bitten wir Sie, direkt mit Ihrer Wohngemeinde in Kontakt zu treten.
Vom gesundheitlichen Aspekt her würden wir uns freuen, wenn möglichst viele Schülerinnen und Schüler das Velo satteln würden. Natürlich stehen auch die Alternativen Bahn, Bus oder Töffli zur Auswahl.
Die pädagogische Umsetzung der Begabungsförderung kann grundsätzlich von allen Schulen im Kanton Schaffhausen übernommen werden. Das an der GOSU geplante, pädagogische Konzept kann daher als Modell für alle anderen Schulgemeinden genutzt werden.
Die Verbandsschulleitung wird zusammen mit den Lehrpersonen bis zum Schulstart im August 2026 ein pädagogisches Konzept erarbeiten, welches als integrierten Bestandteil Aspekte der Begabungs- und Begabtenförderung berücksichtig. Die Verbandschulbehörde gibt dazu die strategischen Leitplanken vor und überprüft regelmässig die Entwicklung des Konzepts. Die effektive Umsetzung und Implementierung des Konzepts sollen mit der Eröffnung des neuen Schulhauses starten. Bis zu diesem Zeitpunkt werden einzelne Elemente sorgsam, aufbauend und gezielt im Rahmen des bekannten Schulalltags eingebaut.
Alle Lernenden der Regelschule GOSU. Zusätzlich steht das Angebot der Modellschule im Bereich der Begabtenförderung (Sport, Kultur, Kognition) auch Lernenden aus anderen Schulgemeinden des Kantons Schaffhausen offen. Die Aufnahmekriterien werden nach dem Start der GOSU gemeinsam erarbeitet.
Die Kriterien werden im Zuge der Projektgestaltung und in Absprache mit den involvierten Institutionen (wie Trainingszentren oder Musikschulen) erarbeitet.
Eine frühere Planung sah vor, dass das BBF-Angebot grundsätzlich auch Lernenden aus anderen Schulgemeinden offensteht. Angesichts der aktuellen Auslastungs- und Ressourcenplanung können wir keine ganze, externe Klasse aufnehmen. Einzelaufnahmen sind nur nach sorgfältiger Einzelfallprüfung möglich. Damit stellen wir sicher, dass die Förderung aller GOSU Lernenden vor Ort gewährleistet bleibt.
Lernstarke Schülerinnen und Schüler können sich selbständig, aber durch die Lehrpersonen sporadisch begleitet, an Themen vertiefen oder in schnellerem Tempo arbeiten oder sich auf Projekte fokussieren.
So bleiben für die Lehrpersonen Zeit und Raum, lernschwächere Schülerinnen und Schüler gemäss deren individuellen Bedürfnissen im Lernprozess zu begleiten. Die bedarfsgerechte Förderung wird während den Zeiten ermöglicht, in welchen die Schülerinnen und Schüler in der Lernlandschaft arbeiten. Das Arbeiten im eigenen Tempo, mit der Möglichkeit eine Hilfe in Anspruch nehmen zu können, wenn sie wirklich benötigt wird, vertieft das Lernen. Gleichzeitig werden so die wichtigen, überfachlichen Kompetenzen gemäss Lehrplan 21 aufgebaut oder gestärkt: beispielsweise Selbständigkeit, Selbstverantwortung, Zuverlässigkeit.
Die Erfahrungen in Schulen, welche bereits mit Lernlandschaften arbeiten, zeigen kein solches Bild. Im Unterschied zu Grossraumbüros wird in einer Lernlandschaft lediglich im Flüsterton kommuniziert (es müssen beispielsweise keine Telefonate geführt werden). Für Gespräche und Gruppenarbeiten stehen Arbeitsräume zur Verfügung. Erfordern Aufgaben die Nutzung einer Audio-Ausgabe, können Kopfhörer verwendet werden. Es wird darauf geachtet, dass Rückzugorte für Stillarbeit zur Verfügung stehen.
Die baulichen Anforderungen aus dem pädagogischen Konzept sind in einem ersten Schritt in den Studienauftrag eingeflossen. Das Konzept ist jedoch noch nicht abgeschlossen und entwickelt sich weiter. Bei der Beurteilung der Projektstudien und der Auswahl des Siegerprojektes wurde die Zweckmässigkeit des jeweiligen Projektes für die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes einbezogen. Da solche Konzepte dem Wandel der Gesellschaft und der Bildungslandschaft unterworfen sind, werden sie über die Jahre auch immer wieder angepasst oder erneuert. Entsprechend wird auf eine möglichst grosse Flexibilität beim Neubau geachtet.
Der Schulbetrieb wird seit dem Schuljahr 2023/2024 zentral vom Zweckverband organisiert. Bereits ab dieser Zeit und bis zur Inbetriebnahme der gemeinsamen Infrastruktur in Neunkirch kann es zu Klassenzusammenlegungen kommen. Es spielen nicht nur die Schülerzahlen eine Rolle, sondern auch die Situation beim Lehrpersonal. Anstehende Pensionierungen gilt es ebenfalls zu berücksichtigen. Der Bau an sich gehört zur Übergangsphase, während welcher an allen drei bestehenden Schulorten unterrichtet wird.
Die Kostenplanung aus dem Vorprojekt weist Gesamtkosten von brutto CHF 32’445’000 (inkl. MWST) mit einer Genauigkeit von +/- 0% aus. Dieser Gesamtbetrag liegt in der Genauigkeit des Zielkostenrahmens aus dem Studienauftrag vom 11.01.22 von brutto CHF 28‘000‘000 mit einer Genauigkeit von +/-20% – trotz des vergrösserten Bauvolumens der Sporthalle im Untergeschoss und eines zusätzlichen Aussengeräteraums sowie der Ausdehnung des Bearbeitungsperimeters für die Aussen- und Sportanlagen. Auch die Bauteuerung von rund 10% führte nicht zur Überschreitung der Vorgaben aus dem Studienauftrag.
Die Anlagen gehören dem Zweckverband. Der Zweckverband hat die Nutzungsbedingungen und Tarife für die Vereine festzulegen. Ebenso sorgt er für eine ausgewogene Belegung aller interessierten Vereine im Unterklettgau.
Der zur Verfügung gestellte Perimeter ermöglichte im Wettbewerb eine organisatorisch optimale und städtebaulich gut verträgliche Neubau-Lösung. Die beanspruchte Landfläche wurde schon beim Erwerb 1988 als Reserve für die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) begründet. Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung sieht diese Umzonung ebenso vor. Der Baurechtszins wurde durch einen neutralen, externen Schätzer ermittelt und beruht auf einer partnerschaftlichen Betrachtungsweise. Für die Gemeinde Neunkirch ist dies ein «Beitrag an den Standortvorteil».
Wegen Verzögerungen auf kantonaler Stufe hat die Schulhausplanung die Gesamtrevision der Nutzungsplanung in Neunkirch überholt. Was in der Vergangenheit vom Kanton noch abgelehnt wurde, ist jetzt möglich, nämlich die vorgezogene Teilrevision mit der Umzonung in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA).
Aufgrund der fundierten Projektdokumentation* sowie der durch die Baukommission durchgeführten Risikobeurteilung ist dieses Gremium zur Einsicht gelangt, dass der angestrebte Bezugstermin für den Schulstart im August 2025 zu optimistisch geplant wurde. Die umfassenden Abklärungen in der Vorprojektphase ergaben, dass die Planung und Realisierung mehr Zeit in Anspruch nehmen werden. Nach dem damaligen Wissenstand waren die Risiken, welche einen Bezug vor dem Schulstart im August 2025 gefährden, zu gross, um weiterhin an diesem Termin festzuhalten. Die beleuchteten Risiken für die Projektverzögerungen gefährdeten, sofern sie eingetroffen wären, einen pünktlichen und geordneten Start ins neue Schuljahr 2025/26. Ein daraus resultierender Umzug während des laufenden Schuljahres ist nicht möglich. Der Bezugstermin für die neue Schulanlage wurde aus den genannten Gründen von der Baukommission in Absprache mit der Verbandsschulbehörde und der Verbandsschulleitungen um ein Jahr verschoben, d. h. auf den August 2026.
* Mit dem termingerechten Abschluss des Vorprojekts liegt eine fundierte Projektdokumentation vor, die sowohl die Kosteneinschätzungen der Fachplaner wie auch die Kalkulation des Baukostenplaners beinhaltet und alle notwendigen Schritte und Phasen der Baurealisierung wie z.B. die Baubewilligung, Ausschreibung und Auftragsvergabe etc. berücksichtigt. Das effektive Bauvolumen, die detaillierten Baukosten sowie die definierten Projekttermine wurden verifiziert und entsprechend angepasst.
Wie geplant wird der GOSU-Schulkreis auf August 2023 in Kraft treten. Die Übergangszeit wird sich um ein Jahr verlängern, d.h. die Schülerinnen und Schüler werden bis Juli 2026 an den jeweiligen Standorten unterrichtet.
Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie die Gewährleistung des regulären Schulbetriebs während der Bauphase haben für die Baukommission GOSU höchste Priorität. Durch ein Leitsystem werden die Schülerströme sicher zum Schulareal geführt. Ein Ampelsystem beim Fussgängerstreifen an der Schulstrasse in Neunkirch sorgt für zusätzliche Absicherung. Zudem werden Baustellen sowie Umschlagplätze ganzheitlich eingezäunt.
Die Einsparungen im Schulbetrieb sind nicht das primäre Ziel der Zusammenarbeit. Wichtig ist, dass die sieben Gemeinden im gemeinsamen Schulkreis mit der GOSU in vernünftigen Klassengrössen unterrichten können. Dass der Kantonsrat die Ressourcensteuerung und somit die vorgesehene Schülerpauschale bachab geschickt hat, heisst nicht, dass das Thema vom Tisch ist. Wir erwarten neue Vorstösse oder die Integration der Schülerpauschalen in der anstehenden, längst überfälligen Gesamtrevision des Schulgesetzes.
Das pädagogische Konzept beschreibt die Art und Weise wie der Schulunterricht stattfindet es wird zurzeit auf Basis der bereits festgelegten Eckwerte entwickelt, so dass es beim Start im gemeinsamen Schulhaus angewendet werden kann. Die Qualität der Schulbildung steht im Vordergrund. Eine der Anforderungen an das Projekt war ein Höchstmass an Flexibilität in der Raumaufteilung. Das Bauvolumen, welches schlussendlich die Baukosten massgeblich bestimmt, ist mit Lernlandschaften oder Einzelzimmern dasselbe, der Grundriss ändert sich nur im Innern. Das heisst die Kosten werden dadurch nicht höher, sondern durch weniger Wände und Türen eher tiefer. Ob die Betriebskosten bei der einen oder anderen Variante höher oder tiefer werden, ist im Voraus nicht zu berechnen. Insgesamt geht die Verbandschulbehörde von stabilen Kosten, unabhängig vom pädagogischen Konzept aus. Die Integration von MfBB ist der logische Schritt hin zu individualisiertem Lernen, der Konzeptaufbau wird durch den Kanton grosszügig mit CHF 285’000 über vier Jahre unterstützt.
Die Kosten werden für alle Nutzer der Verbandsgemeinden gleicht teuer, besser gesagt gleich günstig sein.
Die zu erwartenden kantonalen Subventionen betragen ca. 25% der subventionsberechtigten Baukosten. Weiter werden Beiträge von Sportlos Sportfonds und Beiträge für die PV- Anlage erwartet. Erst nach der Genehmigung des Planungs- und Baukredits können die Details und die definitiven Konditionen in Verhandlung mit dem Kanton festgelegt werden. Weiter ist die finanzielle Unterstützung des Kantons für die Integration der MfBB in das pädagogische Konzept mit rund CHF 285’000.- über die nächsten 4 Jahre eine namhafte Subvention für die Schulorganisation und den Strukturaufbau.
Die Schulraumstrategien der Verbandsgemeinden Hallau, Neunkirch und Wilchingen sehen unterschiedliche, gemeindespezifische Nutzungen der freiwerdenden Oberstufenschulräume vor.
Hallau:
- In Hallau ist die GOSU Teil der im Jahr 2019 verabschiedeten Schulraumstrategie, welche vorsieht, dass der Kindergarten in Hallau und Oberhallau bestehen bleibt, die Primarstufe 1. bis 6. Klasse in Hallau stattfindet und die Sekundarstufe I zusammen mit den Nachbargemeinden Neunkirch und Wilchingen geführt werden. Somit bedeutet die GOSU die konsequente Umsetzung der Schulraumstrategie von Hallau.
- Die erste Etappe zur Umsetzung der Hallauer Schulraumstrategie wird mit dem Abschluss des Umbaus und der Sanierung des Schulhauses «1851» im August 2023 abgeschlossen. Die zweite Etappe erfolgt bewusst zu einem späteren Zeitpunkt, um die Verschuldung der Gemeinde im konformen Rahmen zu halten.
Neunkirch:
- Mit der Sanierung des Schulhauses Müligass wird der Bedarf an Schulraum gedeckt. Es entspricht der Strategie des Gemeinderates, dass bis zur GOSU-Lösung keine Provisorien notwendig sind. Zudem kann das Schulhaus Müligass im GOSU-Konzept integriert und kann der Neubau entsprechend kostengünstiger erstellt werden.
- Von allen Vorteilen, die eine GOSU mit sich bringt – optimale Klassengrössen, breites Wahlfachangebot, interessante Arbeitsbedingungen für Lehrpersonen, Kostenreduktionspotential und so weiter – könnte Neunkirch bei einem Alleingang nicht profitieren.
Wilchingen:
- Wilchingen hat 2015 im Rahmen des letzten Oberstufenprojekts mit Hallau eine Schulraumstrategie ausgearbeitet. Unterdessen wurde eine neue Turnhalle gebaut, welche nach den Frühlingsferien 2023 bezogen wurde. Der nach dem Wegzug der Oberstufe vorhandene Schulraum in Wilchingen steht ab Schuljahr 2026 den Kindergarten- und Primarschulklassen zur Verfügung und hat entsprechenden Sanierungsbedarf.
- Das Bedürfnis nach ausserschulischer Betreuung, inkl. Mittagstisch, steigt auch in Wilchingen stetig. Diese Entwicklung muss bei der künftigen Planung berücksichtigt werden. Zur genauen Analyse des Investitionsbedarfs und um den verschiedenen Bedürfnissen von Schule, Vereinen und Organisationen einigermassen gerecht zu werden, wird die vorhandene Schulraumstrategie aktuell von einer Kommission intensiv überprüft und überarbeitet.